Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
ist eine Kassenleistung.
Sowohl die gesetzlichen als auch
die privaten Krankenkassen
übernehmen die Kosten für die
Behandlung in voller Höhe.
Die Kosten für die ersten 5
Sitzungen (probatorische
Sitzungen) die für Diagnostik,
Indikationsstellung, Abklärung von
Therapiezielen und nicht zuletzt
dem persönlichen Kennenlernen
dienen, werden von den
niedergelassenen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
direkt über die Kassenärztliche
Vereinigung mit den gesetzlichen
Krankenkassen abgerechnet. Eltern
mit ihren Kindern oder Jugendliche
können in dem Fall unsere Praxis
direkt mit ihrer
Krankenversicherungskarte
aufsuchen. Kosten fallen dabei für
sie nicht an. Kommt es dazu, dass
eine Therapie durchgeführt werden
soll, muss bei den Krankenkassen
ein Antrag auf Psychotherapie
gestellt werden. Wenn dieser von
der Krankenkasse im
Gutachterverfahren befürwortet
wurde, kann die Therapie beginnen.
Folgende Behandlungskosten werden
von den gesetzlichen und privaten
Krankenkassen in der Regel
übernommen:
1. ausführliche
Diagnostik mit anschließendem
Bericht und
Behandlungsempfehlung
2. Einzelpsychotherapien
und Gruppenpsychotherapien
3. Elternberatung
und Familiengespräche im Rahmen
einer psychotherapeutischen
Behandlung
4. Entspannungsverfahren
wie z.B. die Progressive
Muskelrelaxation
Bei privatversicherten
Patienten erfolgt die
Rechnungsstellung entsprechend der
ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Psychotherapien müssen bei den
privaten Krankenkassen ebenfalls
beantragt und genehmigt werden.
Vom Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
können Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 21. Lebensjahr
behandelt und betreut werden.
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