Die Angebote unserer Familienpraxis werden auf unterschiedliche Weise abgerechnet.
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
ist eine Kassenleistung. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung in voller Höhe.
Die Kosten für die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen) die für Diagnostik, Indikationsstellung, Abklärung von Therapiezielen und nicht zuletzt dem persönlichen Kennenlernen dienen, werden von den niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Eltern mit ihren Kindern oder Jugendliche können in dem Fall unsere Praxis direkt mit ihrer Krankenversicherungskarte aufsuchen. Kosten fallen dabei für sie nicht an. Kommt es dazu, dass eine Therapie durchgeführt werden soll, muss bei den Krankenkassen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Wenn dieser von der Krankenkasse im Gutachterverfahren befürwortet wurde, kann die Therapie beginnen.

Folgende Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel übernommen:
1. ausführliche Diagnostik mit anschließendem Bericht und Behandlungsempfehlung
2.
Einzelpsychotherapien und Gruppenpsychotherapien
3.
Elternberatung und Familiengespräche im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung
4.
Entspannungsverfahren wie z.B. die Progressive Muskelrelaxation

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Psychotherapien müssen bei den privaten Krankenkassen ebenfalls beantragt und genehmigt werden.
Vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt und betreut werden.


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Kontakt und Information
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Familienpraxis Friedrichshain
Simplonstr. 30
10245 Berlin

Tel. +49 / 30 / 70 12 25 45
info@familienpraxis-
friedrichshain.de

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